Gebiet
Der Ortsverein Bergisch Gladbach umfasst das komplette Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach, welche aus der Fusion der ehemaligen Städte Bensberg und Bergisch Gladbach hervorgegangen ist.
Vorstand
Geleitet wird der Ortsverein durch seinen Vorstand, an dessen Spitze der Ortsvereinsvorsitzende steht. Der Vorstand besteht aus folgenden Positionen:
- Vorsitzender
- 1. stellvertr. Vorsitzende/r
- 2. stellvertr. Vorsitzende/r
- 3. stellvertr. Vorsitzende/r
- Kassierer
- stellvertr. Kassierer
- Schriftführer
- Medienbeauftragter
- je zwei Vertreter der vier Ortsteil-AGs
- je ein Beauftragter für die Themen: Arbeitnehmer, Frauen, Senioren, Jugend
- weitere Beisitzer
Die laufenden Geschäfte führt der geschäftsführende Vorstand:
- Vorsitzender: Volker Schiek
- 1. stellvertr. Vorsitzende: Manuela Meißgeier
- 2. stellvertr. Vorsitzender: Oliver Herbst
- 3. stellvertr. Vorsitzende: Dominik Klaas
- Kassiererin: Lenore Schäfer
- stellvertr. Kassiererin: Andreas Ebert
- Schriftführer: Laura Schmidt
- Medienbeauftragter: Christine Mehls
Vorsitzender
Volker Schiek
Ginsterweg 24
51427 Bergisch Gladbach
Büro
SPD Rheinisch-Bergischer Kreis
Mülheimer Str. 210
51469 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202/932952
Fax: 02202/932953
Spenden
Spenden können Sie dem SPD-Ortsverein Bergisch Gladbach einfach per Überweisung.
Nutzen Sie dafür folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber: SPD-Ortsverein Bergisch Gladbach
Bank: Kreissparkasse Köln
IBAN:DE07 3705 0299 0374 5516 25
BIC:COKSDE33XXX
Verwendungszweck: Spende [Vorname + Name + Anschrift]
Steuerliche Hinweise
Die Lohn- / Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und / oder Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 1.650 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Beiträge und / oder Spenden bis zum insgesamt 1.650 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 3.300 Euro (§ 34 g EStG).
Darüber hinaus gehende Spenden und / oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§10 b EStG).